SPIELGÄRTEN Eindrucksvoll –
Brücken und Stelzenhäuser
SPIELGÄRTEN Staunend – Aber wer sorgt für Nachschub? SPIELGÄRTEN Verlockend –
Platz für Rollenspiele
SPIELGÄRTEN Unternehmungs
lustig – Auf Rundreise durch den Kindergarten
SPIELGÄRTEN Begreifend – Angebote für kleine Entdecker Mutig – Das rettende Ziel vor Augen SPIELGÄRTEN SPIELGÄRTEN Vielfältig –
Spielangebote
für jedes Alter
SPIELGÄRTEN Kompromissbereit – Enge als soziales Lernfeld SPIELGÄRTEN Holprig – Wer balancieren kann, stolpert weniger SPIELGÄRTEN Puristisch –
Wenn das Budget nicht mehr zulässt
SPIELGÄRTEN Versonnen –
Manchmal spiel ich lieber ganz allein
SPIELGÄRTEN Faszinierend –
Dem Wasser
einen Weg geben
SPIELGÄRTEN Gestärkt – Körperlich, sozial, mental. SPIELGÄRTEN Ausdauernd – Endlich habe ich es geschafft SPIELGÄRTEN Beliebt – Bekletterbare Höhlen auf kleinem Raum SPIELGÄRTEN Strukturiert – Der Garten als dritter Erzieher SPIELGÄRTEN Durchdacht – Spielgärten als Unterstützung für gelingende Pädagogik SPIELGÄRTEN Behaglich – Backen, Kochen, Ratschen SPIELGÄRTEN Stolz – Schau mal,
was ich schon kann
SPIELGÄRTEN Auffordernd – Rennen, klettern, toben – Zuschauen, ausruhen SPIELGÄRTEN Unerschrocken –
Wo lauert das nächste Abenteuer?

Ohne Sorge – Regelmäßig nach dem Rechten sehen

Wer eine Spielanlage der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Durch regelmäßige Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten sorgt er dafür, dass die gesamte Außenanlage samt Spielgeräten den Bestimmungen aus DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DIN 18034 entspricht.

 

Regelmäßige Inspektionen

Die DIN EN 1176, Teil 7 beschreibt die geforderten regelmäßigen Inspektionen.

A      Visuelle Routine-Inspektion

  • Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben haben.
  • Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich eine tägliche Inspektion erforderlich machen!
  • Schwerpunkte der Inspektion sind u.a. Sauberkeit (z.B. Glasbruch), Vandalismus, Beschaffenheit der Bodenoberflächen, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß von beweglichen Teilen, bauliche Stabilität der Geräte.

Hierfür ist keine besondere Kenntnis der Vorschriften und Normen notwendig. In Kindergärten wird diese Überprüfung üblicherweise täglich (mindestens wöchentlich) von den Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der ohnehin stattfindenden Aufräumarbeiten durchgeführt.

B       Operative Inspektion

  • Alle 1 bis 3 Monate oder nach den Vorgaben des Herstellers/Vertreibers
  • Detailliertere Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion
  • Überprüfung des Betriebes, Verschleißes und der Stabilität der Geräte (Schwerpunkte wie unter A genannt)

Diese Überprüfung wird in Kindergärten üblicherweise von Qualifizierten Spielplatzprüfern oder ausgebildeten Mitarbeitern des Technischen Dienstes übernommen.

C    Jährliche Hauptinspektion

  • Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente, Oberflächen und Einfriedungen
  • Die Hauptinspektion kann das Freilegen bestimmter Teile erforderlich machen. Dabei werden die Wirkung von Witterungseinflüssen, das Vorliegen von Verrottung oder Korrosion  überprüft. Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen werden erfasst.

Diese Überprüfung muss jährlich von Qualifizierten Spielplatzprüfern übernommen werden.

Qualifizierte Spielplatzprüfung durch Blattwerk

Unsere nach DIN SPEC 79161 qualifizierten Spielplatzprüfer sorgen bereits bei der Planung und dem Bau unserer Spielgärten dafür, dass alle Normen eingehalten werden.

Zudem übernehmen wir auch die jährliche Hauptinspektion von bestehenden Spielanlagen (Kindergärten, Spielplätze in Wohnanlagen und Schulen).

Der Betreiber erhält ein detailliertes Protokoll mit den Ergebnissen der Hauptuntersuchung.

Gibt es Mängel, schlagen wir Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vor.

Weitere Informationen:
Außenspielflächen und Spielplatzgeräte – Information 202-022 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)